Aktuell / Tipps


Die besten Anbieter für den Arbeitskraftschutz / Einkommensschutz

Einer der wichtigsten Versicherungen für Berufstätige ist der Schutz der Arbeitskraft bei Berufsunfähigkeit, Verlust von Grundfähigkeiten und schweren Krankheiten. Das sagen alle Experten und bestätigt die DIN 77230,  eine Art Anleitung für eine Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte.

 

Die nebenstehenden Versicherungen sind die Favoriten und Qualitätsführer der freien Makler. Wir als unabhängige Vermittler können unter diesen Versicherungen auswählen.

 

Neben der Qualität der Anbieter ist natürlich auch der Preis, der aktuelle Gesundheitszustand und die Art der Absicherung  wichtig.

 

Nur nach einer gründlichen Bedarfsanalyse ist eine individuelle Beratung möglich. Fordern Sie ein persönliches Angebot an.



Das ändert sich für die Verbraucher*innen ab 2021

Ab dem 1. Januar 2021 gelten einige Änderungen wie zum Beispiel der Wegfall des Solidaritätszuschlags, Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestlohnes sowie Verbesserung der Bausparförderung. Davon können viele Bürger profitieren.  Aber auch Benzin und Heizöl wird teurer.

Mehr Informationen gibt es in unserem Newsletter.

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Änderungen ab 2021.pdf
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 Für die meisten Steuerzahler fällt ab 2021 der Soli weg.

Das hat die Bundesregierung beschlossen. Die Politik hatte den Steuerzahlern stets versprochen, dass der Solidaritätszuschlag nicht dauerhaft gezahlt werden muss. Nun setzen die Regierungsparteien das um: Ab 2021 wird der Soli Geschichte sein – zumindest für rund 90 Prozent der Steuerzahler (91 Prozent der Arbeitnehmer und 88 Prozent der Gewerbetreibenden). Gutverdiener will der Bund hingegen weiterhin zur Kasse bitten.

Die Höhe des bisher gezahlten Solidaritätszuschlags richtet sich nach dem zu versteuerndem Einkommen. Mit dem Soli-Ersparnisrechner kann der ersparte Betrag berechnet werden. Dazu den folgenden Button anklicken, eine beliebige Form der privaten Altersversorgung auswählen und die persönlichen Daten erfassen.

Noch Fragen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben eine Nachricht!



 Bausparförderung für mehr Sparer

Die Förderung des Wohneigentums durch die Wohnungsbauprämie wurde verbessert. Dies gilt ab 2021 auch für Bestandsverträge. Damit lohnt sich der Abschluß eines Bausparvertrages schon jetzt. Wir beraten Sie gerne.


Eine weitere gute Nachricht: Das Frist für die Beantragung des Baukindergeldes (12.000 € pro Kind in 10 Jahren) wurde auf den 31.3.2021 verlängert. Entscheidend ist der Termin des Bauantrages oder Kaufs des neuen Eigenheims.


 In diesen Regionen ist Kaufen besser als Mieten

 

Immobilien sind in den vergangenen Jahren in vielen Regionen Deutschlands teuer geworden. Mancherorts ist es aber besser zu Kaufen statt zu Mieten. Der neue Wohnatlas der Postbank gibt einen Überblick.

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Postbank Wohnatlas 2020 - In diesen Regi
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Noch Fragen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!



Die wichtigsten Verbesserungen zum 1.1.2019

 

Zum Jahreswechsel gibt es wieder ein paar interressante Verbesserungen:

  • der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird gesenkt
  • die Mütterrente wird verbessert - mehr Rente für die Erziehung der vor 1992 geborenen Kinder
  • das Kindergeld wird ab 1.7.2019 um 10 € erhöht
  • mehr Geld für Kitas
  • mehr Geld für die Pflege
  • Kostenschutz bei Modernisierungen für Mieter
  •  ......

Mehr und detaillierte Informationen zu den Verbesserungen gibt es in unserem Newsletter, der zum Download bereitsteht.

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Verbesserungen ab 2019.pdf
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Aktuelles zum neuen Baukindergeld

 

Die Große Koalition hat die Förderung von jungen Familien, die ein Eigenheim bauen oder kaufen, beschlossen. Was müssen Sie beachten?

 

Wer bekommt das Baukindergeld?

 

Anspruch hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder kauft. Zur Familie gehören alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind und ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

 

Mehr Informationen zu diesen Thema gibt es auf unserer Webseite www.immobilie-baufinanzierung.de/news.



Unsere Tipps


Riester-Zulagensparen lohnt sich und wird einfacher

 

Ab 2018 gibt es mehr Zulagen. Machen Sie mit uns den Riester-Check und sichern sich die vollen Zulagen. Bei den niedrigen Zinsen lohnt sich die Förderung erst recht.

Mehr Rendite mit neuem Denken in der Geldanlage  erzielen.

 

Wir haben interessante Lösungen. Die Verteilung des Vermögens auf mehrere Anlageklassen und eine ausgewogene Vermögensstruktur bieten mehr Erträge.

Jetzt die niedrigen Baufinanzierungszinsen sichern.

 

Wenn in den nächsten 3 Jahren die Zinsfestschreibung der Finanzierung ausläuft, können Sie sich jetzt bereits die aktuell günstigen Zinsen  sichern.



Das besondere Thema:

Rentenversicherung für freiberufliche Künstler

Selbstständige sind nicht wie angestellt Tätige pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung. Doch von dieser Regelung gibt es Ausnahmen für einige Gruppen, die ihren Beruf zwar selbstständig ausüben, aber dennoch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. So werden beispielsweise freiberufliche Künstler vom Staat gemäß Sozialgesetzbuch VI als besonders schutzbedürftig eingestuft und müssen daher trotz ihrer freiberuflichen Tätigkeit in die Rentenkasse einzahlen.

Die Künstlersozialkasse
Für Publizisten und Künstler hat der Staat die Möglichkeit vorgesehen, sich auf Antrag in der Künstlersozialkasse versichern zu lassen. Die Besonderheit hier: Der Freiberufler trägt die Kosten der Rentenversicherung nicht zu 100 Prozent, denn die Künstlersozialkasse übernimmt den Arbeitgeberanteil (Gleiches gilt übrigens für die weiteren Bestandteile der gesetzlichen Sozialversicherung, also der Kranken- und Pflegeversicherung). Freiberufliche Künstler müssen also ebenso wie Festangestellte nur für den Arbeitnehmerteil der Rentenzahlung aufkommen, was sicherlich eine enorme Entlastung mit sich bringt. Dennoch bleibt der eingangs erwähnte Nachteil der verpflichtenden Versicherung.

Die Riester-Rente
Wie auch für Arbeitnehmer empfiehlt es sich für freiberufliche Künstler, zusätzlich privat vorzusorgen. Eine Möglichkeit ist der Abschluss der Riester-Rente. Voraussetzung ist die gleichzeitige gesetzliche Rentenversicherung, was hier folglich zutrifft. Die gezahlten Beiträge werden in der Steuererklärung berücksichtigt und können als Sonderausgaben abgerechnet werden. Abgeschlossen wird die Riester-Rente bei einer Versicherungsgesellschaft, die eine individuelle Beitragshöhe entsprechend der persönlichen Voraussetzung festlegt.

Die Rürup-Rente
Eine andere Form der privaten Zusatzvorsorge, die sich auch für freiberufliche Künstler eignet, ist die Rürup-Rente. Diese Rentenform ist ursprünglich für alle Berufsgruppen gedacht, die nicht pflichtversichert sind und privat vorsorgen müssen. Beitragzahler zur gesetzlichen Rentenversicherung sind aber nicht von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die Rürup-Rente lohnt sich dann, wenn das Einkommen vergleichsweise hoch ist. Zu beachten ist, dass hier keine Kapitalauszahlung vorgesehen ist, sondern eine monatliche Rente bis zum Tod ausgezahlt wird.

In den kostenlosen Ratgebern des Info-Portals www.meinegeldanlage.com finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Rentenversicherung, Altersvorsorge und Riester-Rente. Außerdem gibt die Webseite Auskunft über weitere Möglichkeiten der privaten Vorsorge sowie zur Geldanlage.


Wir informieren Sie gerne unter unserer Hotline 06661-607285.


Tel: 06661 / 607285

Fax: 06661 / 607288

Kressenbacher Straße 32a, 36381 Schlüchtern Main-Kinzig-Kreis, Hessen